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Beta — Entwurfsstand. Prüfordnung und Hinweistexte sind noch nicht rechtlich freigegeben; es werden derzeit keine verbindlichen Siegel ausgestellt.

Barrierefreiheit · Prüfpunkt

Warum muss die sichtbare Beschriftung im hinterlegten Namen vorkommen?

Die sichtbare Beschriftung eines Bedienelements muss in seinem hinterlegten, maschinenlesbaren Namen vorkommen, weil Sprachsteuerungs-Nutzer sprechen, was sie sehen: Wer „Klicke auf Senden“ sagt, erreicht die Schaltfläche nur, wenn deren hinterlegter Name das Wort „Senden“ enthält. Weicht der unsichtbare Name ab, läuft der Sprachbefehl ins Leere. Das WCAG-Kriterium 2.5.3 „Beschriftung im Namen“ verhindert genau dieses Auseinanderfallen.

Sichtbarer Text und hinterlegter Name können auseinanderfallen

Jedes Bedienelement trägt neben dem sichtbaren Text einen maschinenlesbaren Namen, den Vorleseprogramme und Sprachsteuerung verwenden. Normalerweise sind beide identisch. Auseinander fallen sie, wenn Entwickler den Namen im Quelltext gezielt überschreiben — oft in guter Absicht, um Vorleseprogrammen mehr Zusammenhang zu geben. Ein Beispiel: Die Schaltfläche zeigt „Angebot anfordern“, der hinterlegte Name lautet „Kontaktformular öffnen“. Ein Sprachsteuerungs-Nutzer sagt „Klicke auf Angebot anfordern“ — und nichts geschieht, denn ein Element dieses Namens existiert für die Software nicht. Die Regel ist einfach: Der hinterlegte Name darf ergänzen, muss aber den sichtbaren Wortlaut enthalten, am besten an erster Stelle.

So prüft der Prüfservice die Beschriftung im Namen

Die Messung sucht alle Links und Schaltflächen, deren Name im Quelltext überschrieben wurde, und vergleicht den sichtbaren Text mit dem hinterlegten Namen. Fehlt der sichtbare Wortlaut im Namen vollständig, gilt das Kriterium als verstoßen — der Bericht benennt das Element und beide Texte. Grenzfälle behandelt die Messung vorsichtig: Sind die ersten Wörter der Beschriftung im Namen enthalten, nur der weitere Wortlaut weicht ab, vermerkt der Bericht einen manuellen Prüffall statt eines Verstoßes. Sehr kurze sichtbare Texte, die als Symbol wirken — etwa ein „X“ zum Schließen —, sind laut Kriterium ausgenommen und werden nicht angelastet.

So gehen Sie es an

  • Bitten Sie Ihre Agentur, alle überschriebenen Namen im Quelltext aufzulisten und mit den sichtbaren Beschriftungen abzugleichen.
  • Stellen Sie den sichtbaren Wortlaut an den Anfang des hinterlegten Namens; Ergänzungen folgen dahinter.
  • Verzichten Sie auf überschriebene Namen, wo der sichtbare Text bereits alles sagt — kein Name ist besser als ein abweichender.
  • Testen Sie stichprobenartig mit der Sprachsteuerung Ihres Telefons: Sagen Sie den sichtbaren Text einer Schaltfläche und prüfen Sie, ob sie reagiert.

Häufige Fragen

Was ist der Accessible Name eines Bedienelements?

Der Accessible Name ist der maschinenlesbare Name, unter dem Hilfstechnik ein Element kennt: Vorleseprogramme sagen ihn an, Sprachsteuerung sucht Elemente darüber. Er entsteht normalerweise aus dem sichtbaren Text, kann im Quelltext aber überschrieben werden. Dann gilt: Der sichtbare Wortlaut muss im überschriebenen Namen enthalten bleiben, sonst laufen Sprachbefehle ins Leere.

Warum funktioniert meine Schaltfläche nicht per Sprachsteuerung?

Die häufigste Ursache: Der hinterlegte Name weicht vom sichtbaren Text ab. Die Sprachsteuerung sucht ein Element mit dem gesprochenen Wortlaut — steht auf der Schaltfläche „Senden“, im Quelltext aber der Name „Formular abschicken“, findet sie nichts. Lassen Sie den überschriebenen Namen korrigieren, sodass er den sichtbaren Wortlaut enthält.

Wie prüft der Prüfservice dieses Kriterium automatisch?

Die Messung findet alle Links und Schaltflächen mit überschriebenem Namen und vergleicht sichtbaren Text und hinterlegten Namen direkt im Quelltext der geladenen Seite. Fehlt der sichtbare Wortlaut im Namen, meldet der Bericht einen Verstoß mit beiden Texten. Teilweise Übereinstimmungen werden als manueller Prüffall vermerkt, Symbol-Beschriftungen wie ein „X“ bleiben ausgenommen.

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