Barrierefreiheit · Prüfpunkt
Warum brauchen Schüttel- und Neigefunktionen eine Alternative?
Funktionen, die durch Schütteln, Kippen oder Neigen des Geräts ausgelöst werden, brauchen eine Alternative über normale Bedienelemente — und eine Abschaltmöglichkeit. Menschen mit Zittern schütteln ihr Telefon unabsichtlich und lösen die Funktion aus, ohne es zu wollen; Menschen mit fest montiertem Gerät, etwa am Rollstuhl, können es gar nicht bewegen. Das WCAG-Kriterium 2.5.4 „Bewegungsaktivierung“ regelt beide Fälle.
Schütteln zum Widerrufen und andere Bewegungs-Funktionen
Bewegungssteuerung klingt modern und ist in Apps verbreitet: Schütteln macht die letzte Eingabe rückgängig, Kippen blättert weiter, Neigen steuert ein Spiel. Auch Websites können über die Bewegungssensoren des Telefons solche Funktionen anbieten. Das Kriterium verlangt zweierlei. Erstens eine gleichwertige Bedienung über sichtbare Elemente: Neben „Schütteln zum Widerrufen“ muss eine Widerrufen-Schaltfläche stehen. Zweitens eine Abschaltmöglichkeit für die Bewegungsauslösung — für alle, deren Hände zittern und die sonst ständig ungewollt widerrufen. Ausgenommen ist nur, was die Bewegung selbst misst, etwa ein Schrittzähler. Die ehrlichste Frage vorab lautet: Braucht die Website die Bewegungssteuerung überhaupt.
So weist der Prüfservice dieses Kriterium aus
Ob eine Website auf Gerätebewegungen reagiert, ließe sich nur feststellen, indem die Prüfung Bewegungsereignisse auslöst und die Folgen beobachtet — ein Eingriff, den unser passiver Messkern bewusst unterlässt: Er löst auf Ihrer Website keine Funktionen aus. Ein automatisches Urteil wäre deshalb nicht durch eine Messung gedeckt. Der Prüfbericht weist das Kriterium stattdessen offen als manuell zu prüfenden Punkt aus. Da bewegungsgesteuerte Funktionen auf normalen Firmen-Websites selten sind, ist diese menschliche Prüfung meist schnell erledigt — sie gehört dennoch in den Bericht, damit die Siegel-Aussage vollständig gedeckt bleibt.
So gehen Sie es an
- Fragen Sie Ihre Agentur, ob Ihre Website oder App auf Schütteln, Kippen oder Neigen reagiert.
- Stellen Sie jeder Bewegungs-Funktion ein sichtbares Bedienelement mit derselben Wirkung zur Seite.
- Bieten Sie eine Einstellung an, mit der sich die Bewegungsauslösung vollständig abschalten lässt.
- Verzichten Sie im Zweifel auf Bewegungssteuerung — eine Schaltfläche erfüllt denselben Zweck für alle.
Häufige Fragen
Was ist Bewegungsaktivierung bei Websites und Apps?
Bewegungsaktivierung heißt: Eine Funktion wird durch Bewegen des Geräts ausgelöst — Schütteln macht rückgängig, Kippen blättert, Neigen steuert. Telefone melden solche Bewegungen über eingebaute Sensoren auch an Websites. Die WCAG verlangen für jede solche Funktion ein sichtbares Bedienelement mit gleicher Wirkung und eine Möglichkeit, die Bewegungsauslösung abzuschalten.
Für wen ist Bewegungssteuerung ein Hindernis?
Für zwei Gruppen zugleich: Menschen mit Zittern oder Spastiken bewegen ihr Gerät unabsichtlich und lösen die Funktion aus, ohne es zu wollen — mitten im Tippen wird plötzlich widerrufen. Menschen mit fest montiertem Gerät, etwa an einer Rollstuhl-Halterung, können die geforderte Bewegung überhaupt nicht ausführen. Die Funktion bleibt ihnen ohne Alternative komplett verschlossen.
Betrifft das Kriterium auch normale Firmen-Websites?
Meist nur am Rande: Bewegungsgesteuerte Funktionen sind auf klassischen Firmen-Websites selten und stecken eher in Apps und Spielen. Prüfenswert bleibt es trotzdem, besonders bei eingebetteten Fremdbausteinen. Unser Prüfbericht führt das Kriterium deshalb als manuellen Prüfpunkt — bei einer Website ohne Bewegungsfunktionen ist er schnell beantwortet, aber er wird nie stillschweigend übergangen.
Weiter im Prüfbereich Barrierefreiheit
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Dieser Prüfpunkt gehört zum Prüfbereich Barrierefreiheit — dort stehen alle Prüfpunkte im Überblick. Was die Prüfung insgesamt leistet, zeigt die Leistungsseite; wie ein Ergebnis zustande kommt, erklärt das Prüfverfahren. Alle Prüfbereiche im Überblick: Wissensbasis.