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Beta — Entwurfsstand. Prüfordnung und Hinweistexte sind noch nicht rechtlich freigegeben; es werden derzeit keine verbindlichen Siegel ausgestellt.

Barrierefreiheit · Prüfpunkt

Warum brauchen bewegte Inhalte auf Websites eine Pause-Funktion?

Bewegte Inhalte brauchen eine Pause-Funktion, weil Bewegung den Blick zwingend anzieht: Neben einem laufenden Bilderkarussell können Menschen mit Aufmerksamkeits- oder Lesestörungen den eigentlichen Text nicht erfassen. Die WCAG verlangen deshalb: Alles, was sich automatisch bewegt, blinkt oder rollt und länger als fünf Sekunden dauert, muss sich pausieren, stoppen oder ausblenden lassen. Das gilt auch für sich selbst aktualisierende Inhalte wie Ticker.

Karussells, Laufschriften und Hintergrundvideos

Die häufigsten Dauerläufer sind Startseiten-Karussells, die alle paar Sekunden das Bild wechseln, Hintergrundvideos hinter der Hauptüberschrift und Nachrichten-Ticker. Für viele Besucher sind sie eine Geduldsprobe, für manche eine echte Barriere: Wer langsam liest, verliert den Satz, wenn das Bild darunter wechselt. Wer eine Aufmerksamkeitsstörung hat, kann den Blick nicht von der Bewegung lösen. Die Lösung ist einfach — eine sichtbare Pause-Schaltfläche direkt am bewegten Element, per Maus und Tastatur bedienbar. Noch besser: Das Karussell wechselt gar nicht automatisch, sondern nur, wenn Besucher selbst weiterblättern.

So prüft der Prüfservice bewegte Inhalte

Der automatische Durchlauf erkennt die veralteten Blink- und Laufschrift-Elemente im Quelltext zuverlässig — sie gelten als Verstoß gegen dieses Kriterium. Moderne Karussells und Hintergrundvideos sind dagegen technisch normale Bausteine, deren Verhalten sich erst im Betrachten zeigt: Läuft es länger als fünf Sekunden, gibt es eine Pause-Schaltfläche, ist sie per Tastatur erreichbar. Diese Fragen beurteilt ein Mensch. Der Prüfbericht weist jedes WCAG-Kriterium einzeln aus — bestanden, verstoßen, manuell zu prüfen oder nicht automatisiert prüfbar — und macht damit sichtbar, welcher Teil der Aussage gemessen und welcher offen ist.

So gehen Sie es an

  • Zählen Sie auf Ihrer Startseite alles, was sich von selbst bewegt: Karussell, Video, Ticker, animierte Kacheln.
  • Geben Sie jedem dieser Elemente eine sichtbare Pause-Schaltfläche, die auch per Tastatur erreichbar ist.
  • Stellen Sie Karussells auf manuelles Weiterblättern um — Besucher entscheiden selbst, wann das nächste Bild kommt.
  • Entfernen Sie Blink- und Laufschrift-Elemente ersatzlos aus dem Quelltext; sie stammen aus einer anderen Web-Ära.
  • Respektieren Sie die Betriebssystem-Einstellung „Bewegung reduzieren“ und schalten Sie Animationen dann ab.

Häufige Fragen

Muss ein Bilderkarussell eine Pause-Taste haben?

Ja, sobald es länger als fünf Sekunden automatisch weiterblättert. Die WCAG verlangen eine Möglichkeit zum Pausieren, Stoppen oder Ausblenden, die per Maus und Tastatur bedienbar ist. Die einfachste Lösung: Das Karussell wechselt nur auf Klick oder Wischen der Besucher. Das nimmt niemandem etwas weg und beendet die Geduldsprobe für alle.

Sind Hintergrundvideos auf der Startseite erlaubt?

Erlaubt ja, aber mit Auflagen: Läuft das Video länger als fünf Sekunden, braucht es eine sichtbare Möglichkeit zum Anhalten. Es sollte zudem ohne Ton starten und die Betriebssystem-Einstellung „Bewegung reduzieren“ respektieren. Bedenken Sie auch die Nebenwirkungen: Hintergrundvideos kosten Ladezeit und lenken vom Inhalt ab, der verkaufen soll.

Was erkennt die automatische Prüfung bei bewegten Inhalten?

Zuverlässig erkennbar sind die veralteten Blink- und Laufschrift-Elemente im Quelltext — sie werden als Verstoß gewertet. Ob ein modernes Karussell eine erreichbare Pause-Schaltfläche hat und wie lange eine Animation läuft, beurteilt ein Mensch im Betrachten. Der Prüfbericht trennt beides offen, damit Sie wissen, welche Aussage die Messung trägt.

Weiter im Prüfbereich Barrierefreiheit

Dieser Prüfpunkt gehört zum Prüfbereich Barrierefreiheit — dort stehen alle Prüfpunkte im Überblick. Was die Prüfung insgesamt leistet, zeigt die Leistungsseite; wie ein Ergebnis zustande kommt, erklärt das Prüfverfahren. Alle Prüfbereiche im Überblick: Wissensbasis.