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Beta — Entwurfsstand. Prüfordnung und Hinweistexte sind noch nicht rechtlich freigegeben; es werden derzeit keine verbindlichen Siegel ausgestellt.

Barrierefreiheit · Prüfpunkt

Brauchen Live-Übertragungen auf der Website Untertitel?

Ja: Wer auf seiner Website live mit Ton sendet — etwa eine Hauptversammlung, ein Webinar oder einen Vortrag — muss Untertitel in Echtzeit anbieten, damit gehörlose und schwerhörige Menschen folgen können. Die Anforderung betrifft nur echte Live-Übertragungen. Aufgezeichnete Videos fallen unter eine eigene Regel mit denselben Zielen.

Live-Untertitel: Mitlesen, während gesprochen wird

Bei einer Live-Übertragung entstehen die Untertitel in dem Moment, in dem gesprochen wird — geschrieben von Schriftdolmetschern oder erzeugt von Spracherkennungs-Software, die ein Mensch überwacht. Für ein Unternehmen wird das schnell konkret: Wenn Sie Ihre Bilanzpressekonferenz streamen, kann ein schwerhöriger Journalist ohne Untertitel nicht berichten. Viele Streaming-Plattformen bieten Live-Untertitelung inzwischen als zubuchbare Funktion an. Ein praktischer Ausweg für kleinere Anlässe: Statt live zu senden, zeichnen Sie auf, untertiteln in Ruhe und veröffentlichen kurz danach — dann gelten die einfacheren Regeln für aufgezeichnete Videos.

Warum hier immer ein Mensch urteilt

Eine Live-Übertragung existiert nur, während sie läuft — eine automatische Prüfung, die Ihre Seite zu einem beliebigen Zeitpunkt besucht, kann weder wissen, wann Sie senden, noch die Qualität der Live-Untertitel beurteilen. Unser Messkern erkennt zuverlässig, ob Ihre Seite Video-Elemente oder eingebettete Abspieler enthält. Findet er keine, gilt die Anforderung als erfüllt, denn ohne Medien gibt es nichts zu untertiteln. Findet er welche, weist der Bericht das Kriterium grundsätzlich als „manuell prüfen“ aus — hier entscheidet nie die Maschine. Beim Gold-Standard klärt ein Mensch, ob Sie überhaupt live senden und wie Ihre Übertragungen untertitelt werden.

So gehen Sie es an

  • Klären Sie, ob Ihr Unternehmen überhaupt live sendet — Webinare, Versammlungen, Veranstaltungs-Streams zählen dazu.
  • Fragen Sie Ihre Streaming-Plattform nach der Funktion für Live-Untertitel und testen Sie sie vor dem Ernstfall.
  • Beauftragen Sie für wichtige Übertragungen Schriftdolmetscher — bei Spracherkennung sollte ein Mensch mitlesen und korrigieren.
  • Erwägen Sie bei kleineren Anlässen die Aufzeichnung statt der Live-Sendung: erst untertiteln, dann veröffentlichen.
  • Kündigen Sie im Einladungstext an, dass Untertitel verfügbar sind — sonst bleiben betroffene Teilnehmer von vornherein fern.

Häufige Fragen

Gilt die Untertitel-Pflicht auch für interne Webinare?

Die Prüfregel bezieht sich auf Inhalte Ihrer Website. Ob eine Übertragung öffentlich oder intern ist und welche gesetzlichen Pflichten daraus folgen, ist eine rechtliche Frage — unsere Prüfung ist eine technische Untersuchung, keine Rechtsberatung. Barrierefrei untertitelte Webinare erreichen in jedem Fall mehr Teilnehmer, auch intern.

Wie entstehen Untertitel bei einer Live-Sendung?

Entweder schreiben Schriftdolmetscher live mit, oder eine Spracherkennungs-Software erzeugt die Untertitel automatisch. Die Software-Variante ist günstiger, macht aber Fehler bei Namen und Fachbegriffen — für wichtige Übertragungen sollte ein Mensch die Ausgabe überwachen und korrigieren. Viele Streaming-Plattformen bieten beides als Zusatzfunktion an.

Kann eine automatische Prüfung Live-Untertitel testen?

Nein. Eine Live-Übertragung läuft nur zu bestimmten Zeiten, und die Qualität der Untertitel zeigt sich erst während der Sendung. Unsere automatische Prüfung erkennt, ob eine Seite Abspieler enthält, und übergibt das Urteil dann ausdrücklich an einen Menschen. Beim Gold-Standard wird die Untertitelungs-Praxis mit Ihnen geklärt.

Weiter im Prüfbereich Barrierefreiheit

Dieser Prüfpunkt gehört zum Prüfbereich Barrierefreiheit — dort stehen alle Prüfpunkte im Überblick. Was die Prüfung insgesamt leistet, zeigt die Leistungsseite; wie ein Ergebnis zustande kommt, erklärt das Prüfverfahren. Alle Prüfbereiche im Überblick: Wissensbasis.