Prüfservice · euid.com
Demonstration eines Prüfergebnisses
- Domain
- euid.com
- Prüfdatum
- 23.08.2026
- Umfang
- 10 Seiten · automatische Vorprüfung
- Charakter
- Demonstration · kein Siegel
Daten & Recht
90/100?Startseite: Vollmessung mit 10 Prüfvorgängen
9 bestanden · 1 Befund · 0 maschinell nicht entscheidbar · Geprüft: Regelwerk dsgvo-v1
1 Aufgabe
aus 1 Befund · 1 hoch
Einwilligung dauerhaft widerrufbar
Wer einmal zugestimmt hat, muss die Zustimmung genauso einfach wieder zurücknehmen können — so verlangt es Art. 7 Abs. 3 DSGVO. Geprüft wird, ob es außerhalb des Banners einen dauerhaften Weg dorthin gibt, etwa einen Link „Cookie-Einstellungen" im Fußbereich. Ein Banner allein genügt nicht: Es verschwindet nach dem Klick und ist danach nicht mehr erreichbar. Geprüft wird nur, wenn es überhaupt ein Banner gibt.
Fundstelle und Messwert
Es gibt einen Cookie-Banner, aber außerhalb davon KEINEN dauerhaften Weg, die Einwilligung zu widerrufen (kein Link „Cookie-Einstellungen", „Einwilligung widerrufen" o. ä.). Nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO muss der Widerruf so einfach sein wie die Erteilung — ein Banner, das nach dem Klick verschwindet, erfüllt das nicht. Lösung: dauerhafter Link im Fußbereich, der die Einwilligungs-Auswahl erneut öffnet.
Bestanden (9) — die Belegliste anzeigen/verbergen
bestandenKeine Tracking-Cookies vor Einwilligung20/20 Punkte
Cookies, die Besucher wiedererkennbar machen, brauchen eine Einwilligung VORHER. Geprüft wird, welche Cookies schon beim ersten Aufruf gesetzt werden — bevor irgendjemand zustimmen konnte. Mehr dazu →
bestandenKeine Tracker-Verbindungen vor Einwilligung15/15 Punkte
Jede Verbindung zu einem Tracking-Dienst überträgt die IP-Adresse des Besuchers. Geprüft wird, ob solche Verbindungen bereits vor der Einwilligung aufgebaut werden. Mehr dazu →
bestandenDrittanbieter-Einbettungen erst nach Einwilligung10/10 Punkte
Eingebettete Karten, Videos oder Beiträge laden von fremden Servern und übertragen dabei Besucherdaten. Geprüft wird, ob Einbettungen erst nach der Einwilligung nachgeladen werden. Mehr dazu →
bestandenWeb-Schriften lokal eingebunden5/5 Punkte
Web-Schriften von fremden Servern (etwa Google Fonts) übertragen bei jedem Seitenaufruf die IP-Adresse dorthin — dazu gibt es einschlägige Abmahnwellen. Geprüft wird, ob Schriften vom eigenen Server kommen. Mehr dazu →
bestandenCookie-Banner vorhanden (wo erforderlich)10/10 Punkte
Wer einwilligungspflichtige Dienste einsetzt, braucht eine echte Wahlmöglichkeit. Geprüft wird, ob ein Einwilligungsbanner vorhanden ist, wo eines erforderlich wäre — und nur dort. Mehr dazu →
bestandenAblehnen auf der ersten Banner-Ebene10/10 Punkte
Ein „Ablehnen", das erst hinter „Einstellungen" liegt, ist keine gleichwertige Wahl. Geprüft wird, ob die Ablehnung auf der ersten Banner-Ebene genauso leicht erreichbar ist wie die Zustimmung. Mehr dazu →
bestandenAblehnen wirkt (funktional getestet)10/10 Punkte
Die eigentliche Nagelprobe: Der Prüfer klickt „Ablehnen", lädt die Seite neu und misst, ob danach wirklich keine Tracking-Verbindungen mehr laufen. Ein Banner, dessen Ablehnung wirkungslos bleibt, ist schlimmer als keines. Mehr dazu →
bestandenDatenschutzerklärung verlinkt5/5 Punkte
Die Datenschutzerklärung muss von jeder Seite aus erreichbar sein. Geprüft wird, ob ein entsprechender Verweis existiert und auffindbar ist. Mehr dazu →
bestandenVerschlüsselte Verbindung (HTTPS)5/5 Punkte
Ohne Verschlüsselung sind alle übertragenen Daten — auch Formulareingaben — auf dem Weg mitlesbar. Geprüft wird, ob die Seite durchgehend über HTTPS ausgeliefert wird. Mehr dazu →
Beleg-Screenshots (1)
Von der Messung selbst aufgenommen — die betroffene Stelle ist markiert.
Alle 10 geprüften Seiten in diesem Bereich
Jede Seite wird einzeln geprüft und trägt ihr eigenes Ergebnis — die Befunde unterscheiden sich deshalb von Seite zu Seite. Die Startseite durchläuft die Vollmessung (alle Vorgänge oben); jede weitere Seite die Kurzprüfung des gewählten Umfangs, festgehalten mit ihren auffälligsten Befunden. Was eine Seite nicht misst, steht hier als „ohne Messung" — nie als stilles Bestanden.
/1 Befund(e)- hochEs gibt einen Cookie-Banner, aber außerhalb davon KEINEN dauerhaften Weg, die Einwilligung zu widerrufen (kein Link „Cookie-Einstellungen", „Einwilligung widerrufen" o. ä.). Nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO m · Regel dsgvo-widerruf
/leistungenohne Messung in diesem Bereich/leistungen/responsiveohne Messung in diesem Bereich/leistungen/seoohne Messung in diesem Bereich/leistungen/technikohne Messung in diesem Bereich/preiseohne Messung in diesem Bereich/pruefordnungohne Messung in diesem Bereich/pruefverfahrenohne Messung in diesem Bereich/siegel-pruefenohne Messung in diesem Bereich/startohne Messung in diesem Bereich