EUID Internetservice GmbH — Zertifikats-Verifikation
So zeigen Sie Ihr Siegel:
1. Bild herunterladen. Legen Sie die Datei auf Ihrem eigenen Server ab und binden Sie sie von dort ein. So bleibt der Aufruf Ihrer Website eine Sache zwischen Ihnen und Ihren Besuchern.
Siegel als SVG
— scharf in jeder Größe, wenige Kilobyte
Siegel als PNG
— 512 px, für Redaktionssysteme und Newsletter
2. Auf diese Seite verlinken. Setzen Sie den Link unter das Bild, damit jeder das Siegel hier überprüfen kann. Er überträgt erst dann etwas, wenn jemand ihn anklickt — und dann weiß derjenige, wohin er geht.
Das Siegel wird ausschließlich als Datei zum Selbst-Ausliefern bereitgestellt. Ein Bild, das bei jedem Seitenaufruf von unserem Server nachgeladen würde, übermittelte uns die IP-Adresse Ihrer Besucher — genau der Befund, den unsere Datenschutz-Prüfung bei anderen Websites benennt.
Diese Prüfung ist eine technische Untersuchung öffentlich erreichbarer Webseiten anhand der veröffentlichten Prüfordnung. Sie liefert belegte technische Befunde und ist ausdrücklich keine Rechtsberatung — die juristische Bewertung bleibt den dafür zugelassenen Berufen vorbehalten, auch dort, wo Prüfregeln rechtliche Anforderungen zum Anlass haben (z. B. Datenschutz/Cookies oder Barrierefreiheit).
Das Teilsiegel ist eine unabhängige, privatwirtschaftliche Prüfaussage — und damit kein amtliches Zertifikat: Behördliche Konformitätsbewertungen, etwa nach Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) oder European Accessibility Act (EAA), bleiben Behörden und akkreditierten Stellen vorbehalten.
Das Prüfergebnis ist eine Momentaufnahme: Es beschreibt den öffentlich erreichbaren Stand der geprüften Seiten zum angegebenen Prüfdatum. Was sich danach ändert, zeigt erst eine Wiederholungsprüfung — deshalb trägt jedes Siegel Prüfdatum und Gültigkeit.
Die Messung ist passiv: Sie liest öffentlich erreichbare Seiten so, wie ein Browser sie abruft, und bewertet ausschließlich das, was die Website von sich aus ausliefert. Sicherheits-Scans, Schwachstellen-, Anmelde- und Lasttests liegen sämtlich außerhalb des Verfahrens. Die eine benannte Ausnahme vom reinen Lesen: Der DSGVO-Prüfbereich bedient das Cookie-Banner — er klickt „Ablehnen" und lädt die Seite neu, um zu messen, ob die Ablehnung technisch wirkt. Das ist normale Bedienung einer öffentlichen Seite.
EUID Internetservice GmbH · Verifikation über https://euid.com/z/381662fe-eb53-436e-8eb6-4042c8794d20